Zulassung eines Neufahrzeuges
Sie möchten ein neues Fahrzeug zulassen.
Notwendige Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
- bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma, ggf. Gewerbeanmeldung.
- bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
- bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
- bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen. - eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) oder
Betriebserlaubnis oder
Datenbestätigung vom Hersteller - Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Besitznachweis, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann (Rechnung, Kaufvertrag).
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren [Formular - Siehe unten]
- gegebenenfalls Vollmacht für Beauftragten [Formular - Siehe unten]
Informationen des BayernPortals: